Rechtsgebiete

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Karsten Haase ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Daneben bearbeitet er aber auch Mandate aus den Bereichen des Dienstrechts sowie des Wirtschafts- und Verbraucherrechts.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist der erklärte Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Karsten Haase. Entsprechend dieser Spezialisierung, die u. a. durch seine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, seine regelmäßigen Veröffentlichungen, Referententätigkeiten und Fortbildungen belegt wird, vertritt er als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber, u. a. im:

    - Individualarbeitsrecht, so z. B.

    • bei der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
    • im allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrecht,
    • bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen,
    • bei der Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsverboten,
    • im Recht der Führungskräfte / leitenden und außertariflichen Angestellten,
    • im Europäischen Arbeitsrecht,

    - Kollektivarbeitsrecht, so z. B.

    • im Betriebsverfassungsrecht,
    • bei der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen,
    • im Recht der Sprecherausschüsse.

Dienstrecht
Daneben berät Rechtsanwalt Karsten Haase auf dem Gebiet des Dienstrechts u. a. Vertretungsorgane juristischer Personen, so z. B. Geschäftsführer von GmbH´s, insbesondere auf den Gebieten:

    - Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Dienstverträgen,
    - Bestellung/Anstellung und Abberufung/Kündigung von Vertretungsorganen,
    - Gestaltung von Geschäftsordnungen,
    - Recht der Geschäftsführer und Aufsichtsräte/Beiräte einer GmbH.

Wirtschafts- und Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Karsten Haase ist ebenso auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie dem des Wettbewerbsrechts, so z. B. hinsichtlich der Unterlassung unlauteren Wettbewerbs gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auf dem Gebiet des Verbraucherrechts vertritt er Verbraucherschutzorganisationen u. a.

    - in den Bereichen des Wettbewerbs-, Bank-, Telekommunikations- und Reiserechts,
    - sowie im Rahmen von Unterlassungsklagen, u. a. nach dem Unterlassungsklagengesetz
      (UKlaG) und dem UWG.

[Home] [Kanzlei] [RA Haase] [Rechtsgebiete] [Publikationen] [Referententätigkeit] [Lehrbeauftragter] [Fortbildung] [Mediation] [Medien] [Sozietät] [Service] [Kontakt] [Impressum]